Praxis Jürgen Stolz


Psychotherapie als Kassenleistung:

Hier können Sie nachlesen, ob Ihre Krankenkasse bzw. Versicherung für die Kosten einer ambulanten Psychotherapie aufkommt. 

  •  Bei den gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK, BKK, IKK, Barmer, TKK, DAK, KKH etc.) gilt:
    Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie durch einen kassenzugelassenen Therapeuten.
    Doch es gilt einige Voraussetzungen zu beachten. Die wichtigsten Voraussetzung sind, daß (1.) eine Psychotherapie notwendig und (2.) eine psychische Stabilisierung zu erwarten ist. Diese Voraussetzungen werden in den ersten Gesprächen mit dem Therapeuten (den sogenannten probatorischen Sitzungen) geklärt und dann ggf. ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Diese Schritte gehören zur Routine eines Psychotherapeuten und sollten Sie nicht von einer ersten Kontaktaufnahme abhalten. Die probatorischen Sitzungen helfen zudem die Frage zu beantworten, ob Therapeut und Patient gut zusammenarbeiten können.
    Die Krankenkassen übernehmen alle anfallenden Kosten. 

  • Unabhängig davon gilt die gesetzliche Regelung zur Praxis-Gebühr. Sie müssen pro Quartal entweder:
    (1) bei mir 10 Euro in bar entrichten. Darüber erhalten Sie eine Quittung und können damit Ihren Arzt aufsuchen, ohne bei ihm nochmals diese Gebühr entrichten zu müssen. Die 10 Euro kommen übrigens in vollem Umfang Ihrer Krankenkasse zugute.
    oder:
    (2) Sie müssen bei Ihrem ersten Besuch in meiner Praxis einen aktuellen Überweisungsschein von Ihrem Arzt an mich mitbringen. Dann brauchen Sie bei mir keine 10 Euro mehr zu entrichten, da Sie die Gebühr ja bereits bei Ihrem Arzt bezahlt haben.  
     

  • Bei den privaten Krankenversicherungen (z.B. Debeka, Central, AXA, HuK-Coburg, DKV etc.) gilt:
    Bei den privaten Krankenversicherungen hängt der Versicherungsschutz von den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags ab - und diese unterscheiden sich deutlich untereinander. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie: manche Versicherer sind hierbei sehr unbürokratisch, andere nicht. Die Anzahl der genehmigungsfähigen Sitzungen pro Jahr und die Modalitäten der Antragsstellung variieren bei privaten Krankenversicherungen sehr stark. Eine Nachfrage bei Ihrer Versicherung schafft Klarheit; oftmals erhalten Sie dort auch Formblätter für das weitere Vorgehen. Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei der Beantragung der Kostenübernahme. Für weitere Informationen können Sie mich gerne ansprechen.

  • Bei der Beihilfe (für Beamte bzw. deren Familienangehörige) gilt:
    Ambulante Psychotherapie ist generell beihilfefähig. Das Antragsverfahren ähnelt dem der gesetzlichen Krankenkassen (vgl. obigen Text) - sieht man von den vielen Formulardurchschriften ab. Ihre Beihilfestelle schickt auf Verlangen die nötigen Formulare zu. Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei der Beantragung einer Psychotherapie. Probatorische Sitzungen sind problemlos und ohne vorherige Genehmigung möglich.

 

 

Praxis für Psychotherapie Jürgen Stolz Stuttgart